Die ersten 48 Stunden
Wenn Sie diese Seite gerade lesen, ist wahrscheinlich vor Kurzem jemand gestorben. Es tut uns leid.
Diese Seite ist kurz gehalten. Sie brauchen jetzt keine vollständige Übersicht über alles, was in den nächsten Monaten zu regeln ist. Sie brauchen zu wissen, was in den nächsten zwei Tagen wirklich dran ist.
Das sind weniger Dinge, als Sie vermutlich befürchten.
Was heute Nacht nicht Ihr Problem ist
Diese Dinge müssen jetzt nicht erledigt werden. Nicht heute, nicht morgen. Sie haben dafür Wochen oder Monate Zeit:
- Erbschein beantragen
- Bankkonten auflösen oder umschreiben
- Verträge kündigen — Telefon, Strom, Streaming, Abos
- Wohnung auflösen oder kündigen
- Finanzamt und Erbschaftsteuer
- Rentenversicherung
- Nachlass aufteilen
- Entscheidungen über Grabstelle, Grabstein, Trauerfeier im Detail
Wenn Ihnen jemand in den nächsten Tagen sagt, dass eines dieser Dinge dringend ist, stimmt das in aller Regel nicht.
Jetzt: die ersten Stunden
Ein Arzt muss den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen — oft „Totenschein“ genannt. Ohne dieses Dokument geht nichts weiter.
Ist der Tod zu Hause eingetreten, rufen Sie den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117. Nachts, am Wochenende oder bei unklarer Todesursache: 112. Im Krankenhaus oder Pflegeheim erledigt das die Einrichtung.
Sie können sich Zeit lassen. Verabschieden Sie sich in Ruhe, wenn Sie das möchten — es gibt keinen Grund zur Eile in den ersten Stunden.
Die verstorbene Person muss allerdings je nach Bundesland innerhalb von 24 bis 48 Stunden in eine Kühlung überführt werden. Diese Frist betrifft den Bestatter, nicht Sie. Sie müssen nur einen beauftragen. Die genaue Frist Ihres Bundeslandes finden Sie hier.
Sie dürfen mehrere Angebote einholen. Preise unterscheiden sich erheblich. Niemand darf Sie zu einer sofortigen Entscheidung drängen.
Nicht alle. Nur die Menschen, die es heute erfahren müssen — und die, die Ihnen jetzt helfen können.
Bitten Sie eine Person, das Telefonieren für Sie zu übernehmen. Das ist keine Schwäche. Es ist die sinnvollste Aufgabe, die man Ihnen gerade abnehmen kann.
Innerhalb von 48 Stunden
Das ist der einzige wirklich kurzfristige Punkt auf dieser Seite, und er wird häufig übersehen.
Viele Lebens-, Sterbegeld- und Unfallversicherungen sehen in ihren Bedingungen eine Meldefrist von 24 bis 72 Stunden vor. Bei Unfallversicherungen sind es oft 48 Stunden, weil der Versicherer die Todesursache noch selbst prüfen können muss.
Eine kurze E-Mail oder ein Anruf genügt zunächst. Name, Geburtsdatum, Todestag, Vertragsnummer wenn vorhanden. Unterlagen können Sie nachreichen.
Falls Sie diese Frist schon verpasst haben: Das ist kein verlorener Anspruch. Der Anspruch selbst verjährt erst nach drei Jahren. Eine verspätete Meldung kann die Auszahlung verzögern oder im Einzelfall zu Rückfragen führen — sie hebt Ihren Anspruch aber nicht auf. Melden Sie sich einfach so bald wie möglich.
Sie wissen nicht, ob es eine Lebensversicherung gab? Anders als bei Bankkonten gibt es dafür keine zentrale Auskunftsstelle. Prüfen Sie Kontoauszüge auf wiederkehrende Abbuchungen von Versicherern, durchsuchen Sie Unterlagen und Post, und fragen Sie direkt bei Versicherern nach, bei denen Sie einen Vertrag vermuten.
Diese Dokumente werden Sie in den nächsten Wochen immer wieder brauchen. Wenn Sie sie jetzt an einer Stelle sammeln, ersparen Sie sich später viel:
- Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde, Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehepartners — je nach Familienstand
- Todesbescheinigung vom Arzt
- Versicherungspolicen
- Rentennummer
- Testament, falls vorhanden und auffindbar
Ist etwas nicht auffindbar, ist das kein Problem für heute. Fast alles lässt sich nachbeschaffen.
Innerhalb von drei Werktagen
Der Todesfall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Bezirk die Person gestorben ist — nach dem Personenstandsgesetz spätestens am dritten auf den Todestag folgenden Werktag.
In den meisten Fällen müssen Sie das nicht selbst tun. Haben Sie einen Bestatter beauftragt, übernimmt er die Anzeige. Ist die Person in einem Krankenhaus oder Pflegeheim gestorben, ist die Einrichtung dazu verpflichtet.
Das Standesamt stellt die Sterbeurkunden aus. Bestellen Sie gleich beim ersten Mal genug davon.
Fast jede Bank, Versicherung und Behörde will eine eigene Ausfertigung, und viele bestehen auf einem Original statt einer Kopie. Zehn bis fünfzehn Exemplare sind realistisch. Nachbestellen bedeutet ein weiteres Mal Standesamt.
Für Rentenversicherung, Versorgungs- und Sozialamt sind die Urkunden gebührenfrei. Weitere Exemplare kosten meist um die 10 Euro, bei gleichzeitiger Bestellung deutlich weniger. Das ist der Grund, gleich beim ersten Mal großzügig zu bestellen.
Besondere Situationen
Die Person ist im Ausland gestorben.
Es gab keinen Bestatter-Auftrag und Sie wissen nicht weiter.
Sie waren nicht verheiratet.
Sie können die Bestattung nicht bezahlen.
Sie sind sich nicht sicher, ob Sie das Erbe überhaupt annehmen wollen.
Und danach?
Alles Weitere hat Zeit. Wenn Sie so weit sind, finden Sie hier eine vollständige Übersicht darüber, was in den nächsten Wochen und Monaten ansteht — sortiert nach Reihenfolge, nicht nach Behörde.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Fristen und Zuständigkeiten können sich ändern und im Einzelfall abweichen. Stand: Juli 2026.